Aufgeschnappt
Wenn ihr in der Disco eure Getränkekarte verliert müsst ihr nicht unbedingt 50 Euro zahlen.
Im BGB gibts nämlich einen Paragraphen der besagt, dass die Beweislast beim Diskothekenbesitzer liegt, wenn es um nachteilige Geschäftsbedingungen für Kunden geht. Folglich muss der Besitzer erst mal beweisen, dass ihr was bei ihm getrunken habt, und wenn ihr nicht gerade volltrunken seid, ist das ziemlich schwer...
Alte Zeiten
Wie kann man sich besser an alte Zeiten erinnern, als mit Musik? Habe mal wieder ein paar CDs von früher ausgekramt und angehört. Schon lustig, was einem dazu noch alles einfällt.
Ist das eigentlich bei allen so, dass der button weg ist, mit dem man neue Einträge schreiben kann?
bathwater am 07. September 08
|
Permalink
|
0 Kommentare
|
kommentieren