Aufgeschnappt
Wenn ihr in der Disco eure Getränkekarte verliert müsst ihr nicht unbedingt 50 Euro zahlen.
Im BGB gibts nämlich einen Paragraphen der besagt, dass die Beweislast beim Diskothekenbesitzer liegt, wenn es um nachteilige Geschäftsbedingungen für Kunden geht. Folglich muss der Besitzer erst mal beweisen, dass ihr was bei ihm getrunken habt, und wenn ihr nicht gerade volltrunken seid, ist das ziemlich schwer...




chrissy06 am 21.Sep 08  |  Permalink
Das ist gut zu wissen:-)

blub am 21.Sep 08  |  Permalink
das ist in der tat recht interessant...
ist das auch so, wenn auf der karte ausdrücklich steht, bei verlust sei soundsoviel zu zahlen?

bathwater am 02.Okt 08  |  Permalink
@blub: Ja, auch wenn das auf der Karte drauf steht. Das sind nämlich Geschäftsbedingungen, die nachteilig für den Kunden sind und denen du nicht direkt zugestimmt hast. Im Zeifel läge die Beweislast eh beim Geschäftsführer und der muss erst mal glaubhaft machen, dass du was in seinem Laden getrunken hast....

ericpp am 26.Sep 08  |  Permalink
Fein. Dann schmeiß ich meine Karte künftig wenn wenn sie voll ist und sag ich hatte doch gar nix. Blöd wärs denn allerdings wenn sich der Barmann an mein Gesicht erinnert...

bathwater am 02.Okt 08  |  Permalink
Am besten schickste immer einen anderen von deinen Freunden die Getränke holen, dann kann der Typ sich dein Gesicht erst gar nicht merken ;)